Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Güter
Kenzeichnung (Bezettelung) von Gefahrstoffen beim Transport nach GGVS auf Strasse (ADR) und Schiene (RID). Gemäß dieser Richtlinien muss ab einer bestimmten Menge und Gefährdung der Stoff entsprechend gekennzeichnet sein.
Gefahrenzettel
Gefahrenzettel geben mit einem Gefahrensymbol und der Gefahrgutklasse Aufschluss über die Art der Gefahr, die von dem transprotierten Stoff ausgeht. Sie werden in unterschiedlichen Größen für die Kennzeichnung von Packstücke, (Tank-)LKW oder Containern verwendet.
Explosionsge-fährlicher Stoff (Klasse 1) |
Nicht brennbares und nicht giftiges Gas (Klasse 2)
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Brennbares Gas (Klasse 2) | |||||
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Giftiges Gas (Klasse 2)
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Entzündbare flüssige Stoffe (Klasse 3)
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Feuerge-fährlicher Stoff (Klasse 4)
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Selbstentzünd-licher Stoff (Klasse 4) | Stoff bildet mit Wasser in Berührung kommend brennbare Gase(Klasse 4) | Entzündend wirkender Stoff (Klasse 5.1) | |||||
Organisches Peroxid (Klasse 5.2) | Giftiger Stoff (Klasse 6) | Ansteckungsge-fährdender Stoff (Klasse 6) | |||||
Radioaktiver Stoff (Klasse 7) | Ätzend wirkender Stoff (Klasse 8) |
Verschiedene Stoffe und Gegenstände (Klasse 9) |
Sonstige Kennzeichnungen
Stoff wird im erwärmten Zustand transportiert |
wassergefährdenter Stoff |