Was ändert sich?
Durch die Einführung des neuen Verfahrens müssen alle berechtigten Schülerinnen und Schüler einen neuen Antrag auf eine Schülerfahrkarte stellen, auch wenn sie bereits im Schuljahr 2023/24 eine Fahrkarte hatten. Die bisher ausgegebenen Fahrkarten werden spätestens zum 31. August 2024 ungültig.
Antragstellung
Der Online-Antrag steht auf der Website www.ticket-olav.de zur Verfügung. Anträge für das Schuljahr 2024/25 müssen bis zum 30. Juni 2024 eingereicht werden. Später eingehende Anträge können möglicherweise nicht rechtzeitig zum Schuljahresbeginn bearbeitet werden. Falls eine Online-Antragstellung nicht möglich ist, kann in Ausnahmefällen eine alternative Antragstellung erfolgen. Wenden Sie sich hierzu direkt an die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten in Ratzeburg.
Bewilligungsprozess
Nach der fristgerechten Antragstellung, Bestätigung durch die Schule und Prüfung der Anspruchsberechtigung, erhalten die Antragsteller während der Sommerferien digital einen Bewilligungsbescheid. Die Fahrkarten werden zu Beginn des Schuljahres in der Schule gegen Abgabe der alten Fahrkarte und einer Unterschrift ausgegeben.
Wer ist berechtigt?
Eine Schülerfahrkarte wird auf Antrag bewilligt, wenn das Schulkind:
Im Kreis Schleswig-Flensburg wohnt.
Eine allgemeinbildende öffentliche Schule der Jahrgangsstufen 1-10 besucht.
Die nächstgelegene Schule der entsprechenden Schulart nicht im Wohnort liegt und die Entfernung von der Wohnadresse zur Schule mehr als 2 km (Jahrgangsstufen 1-4) bzw. mehr als 4 km (Jahrgangsstufen 5-10) beträgt.
Die Entfernung wird über das von der Zentralen Stelle eingesetzte Tool der Software OLAV ermittelt. Schüler, die diese Kriterien nicht erfüllen (z.B. Jahrgangsstufen 11-13, Berufsschüler, geringere Entfernungen, Schulen in freier Trägerschaft), können eventuell gegen Zahlung eines Eigenanteils eine vergünstigte Fahrkarte erhalten.
Weitere Informationen
Mehr Details finden Sie auf der Website www.ticket-olav.de. Für weitere Fragen steht die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten per E-Mail unter oder telefonisch unter der Nummer 04541 888-288 (Montag und Mittwoch: 9:00 - 11:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr) zur Verfügung.